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WK 15.10.14.01

Quelle: Weser-Kurier vom 15.10.2014

So reagiert z.B. die Bremer Staatsanwaltschaft, wenn ihre Interessen im Vordergrund stehen.

Welch ein Gelichter !!!

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat offenbar aus dem Fall “Duft der Gefahr” gelernt, dass sie nicht einfach daher gehen - und nach eigenem Gutdünken Wohnungen durchsuchen kann.

Sie ist dieses Mal den vorgeschriebenen Weg gegangen und hat einen Durchsuchungsbeschluss eines Richter eingeholt.

WK 16.10.14.01

Quelle: Weser-Kurier vom 16.10.2014

Jetzt muss nur noch herausgefunden werden, wer das Handy gestohlen hat - und das wird nicht gelingen, denn eine ehrbare Familie hält zusammen . . .

“Wir nix gemacht. Handy war plötzlich bei uns. Hat Kind andere  selber in Tasche unsere gelegt. Wir nix wissen.”