Es geschehen noch Zeichen und Wunder:
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat offenbar aus dem Fall “Duft der Gefahr” gelernt, dass sie nicht einfach daher gehen - und nach eigenem Gutdünken Wohnungen durchsuchen kann.
Sie ist dieses Mal den vorgeschriebenen Weg gegangen und hat einen Durchsuchungsbeschluss eines Richter eingeholt.
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