Nadine Sombach
hatte sich bei „Fakebook“ mit eigenem Konto angemeldet. Als sie nach mehreren Aufforderungen von „fakebook“ noch immer keiner Gruppe beigetreten war – weil sie niemanden von einer „Gruppe“, die vorgeschlagen wurde, kannte, wurde ihr Acount gesperrt. Sie sollte sich, um wieder Zugang zu bekommen, mit einer Kopie ihres Personalausweises identifizieren.
Diese Handhabung steht jedoch nur staatlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten zu.
„Fakebook“ handelt ungesetzlich!
Da aber deren Server in Nordirland steht, treffen europäische Gesetze hier nicht zu.
Tzz . . . Da darf eine Organisation aus dem Ausland gegen deutsche und europäische Gesetze verstoßen ohne dass die deutsche Regierung eine Möglichkeit sieht, solches zu unterbinden?
Wer soll das glauben? Ist das nicht wieder ein Beweis, dass die deutsche Regierung mit ausländischen Gesetzesbrechern kooperiert?
Mein Gott! Wo soll das noch enden?
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