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DDR 2.0

DDR 2.0

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POLIZEIDIKTAT

Spökenkieker

Klage

04

Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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Diese Website entspricht der freien Meinung des jeweiligen  Verfassers-oder ist Satire.

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„Rechts“ kommt von Recht!  ”Links“ kommt von Link!

Rechtsbeugung und Nötigung!           Siehe auch Kommentar

Ortsamtpolitiker sind vom Volk gewählte Personen, die über Wünsche und Anträge von Bürgern entscheiden. Um dokumentieren zu können, ob sie, wie oft bei Wahlen vorgegeben, auch wirklich die Interressen der Wähler vertreten, ist eine Kontrolle über ihre Tätigkeiten unumgänglich.

Aus diesem Grunde ist es erlaubt, Menschen die im öffentlichen Interesse stehen, wie beispielsweise Wissenschaftler, Politiker, Schauspieler und Künstler auch ohne deren Einverständnis zu filmen und fotografieren. 

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten

Um Bürgern vor zu führen, wie manche Politiker ihre Interessen missachten, wurde die öffentliche Sitzung der Video-Konferenz des Ortsamtes Bremen-Walle vom 4.2.2021 aufgezeichnet und bei You-Tube veröffentlicht. Dabei kam heraus, dass manche Ortsamt-Politiker gegen die Interessen vieler Bürger stimmten. Diese “Politiker”  fühlen sich jetzt ertappt und unternehmen alles, um diese Berichte über ihr Verhalten zu unterbinden.

Die Bremer Behörde für „Datenschutz- und Informationsfreiheit“ (!!!) unterstützt diese Politiker bei ihren Mauscheleien und beugt mit nachstehendem Schriftstück das Gesetz. Außerdem werden damit Berichtserstatter genötigt, die Berichte über derartiges Verhalten von Politikern zu unterlassen.

„Hoahe.de“  berichtet über das Zeitgeschehen. Dabei bedient es sich aus allgemein zugänglichen Quellen – und kommentiert diese Ereignisse im Rahmen der freien Meinungsäußerung.

Damit ist die Tätigkeit von „Hoahe.de“ mit Artikel 5  des Grundgesetz der BRD konform.

01_Datenschutz u. Informationsfreiheit

Gegen die “Anordnung” der “Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit” wurde Klage beim Verwaltungsgericht Bremen erhoben!