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DDR 2.0

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POLIZEIDIKTAT

Spökenkieker

Klage

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Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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„Rechts“ kommt von Recht!  ”Links“ kommt von Link!

Hallo “Blauauge”

Sie glauben, in der BRD herrsche noch “Recht und Ordnung” ?

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Polizeiarbeit

Polizeigewalt

Halbgötter in schwarz

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dann lesen sie mal diese Bücher

Dummfug

klic k

und Ihnen wird Ihre “Blauäugigkeit” vergehen.

Werden Sie zu einem aufgeklärten Bürger dieser “Republik”!

Werden “Staatsschützer” bei Verstößen gegen Rechtsgarantien erwischt - und werden diese Vergehen publik gemacht, legen diese “Staatsschützer” den größten Wert auf “Datenschutz”.

Wehe, man nennt Ross und Reiter. Da ist das Geschrei groß. Da wird man aufgefordert, amtliche Schreiben, in denen der Verfasser, bzw. Verursacher des staatlichen Rechtsbruch genannnt ist, sofort “aus datenschutzrechtlichen Gründen” zu löschen, bzw. unkenntlich zu machen. (bei mir geschehen, deshalb sind Absender dieser Schreiben unkenntlich gemacht.)

Aber selber sammeln und speichern sie alles, was sie über die Bürger herausfinden können.

Sie glauben, dass gehe Sie nichts an, weil Sie noch nie Schwierigkeiten mit staatlichen Einrichtungen hatten?

Hallo “Blauauge” . . . !

Sie werden sich wundern: Wenn Sie schon einmal die Polizei um Hilfe gebeten haben, sind Sie erfasst!

Begebenheiten, die Sie längst schon vergessen haben, “Ewigkeiten” zurückliegen - alles ist in einem “Dossier” bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaft gespeichert. Auch wenn die es nicht dürfen . . . es wird trotzdem gemacht. Nichts wird gelöscht, obwohl es Vorschrift ist, dass gesammelten Daten gelöscht werden müssen, wenn der Fall nicht mehr relevant ist. . .  “Das ist wohl vergessen worden” . . .

Polizei und Staatsanwaltschaft
Ipi, Polizeilichen Informationssystem INPOL, u.a. in den Kriminalaktennachweisen (KAN), in Spurendokumentationsdateien (SPU- DOK), in diversen INPOL-Arbeitsdateien, sind die Daten von Millionen von Bürgern gespeichert.

Allein in Bayern sind in Polizeicomputern Daten von 1,3 Millionen = über 10 Prozent der bayerischen Bevölkerung gespeichert. In Berlin liegt die polizeiliche Erfassungsquote noch höher.  Dabei werden nicht nur Tatverdächtige und Straftäter gespeichert, sondern auch sog. Kontakt- und Begleitpersonen (von Verdächtigten), Zeugen, sog. Hinweisgeber und Opfer von Straftaten.

Häufig sind Daten von Personen gespeichert, die zwar in ein Ermittlungsverfahren geraten sind, deren Verfahren aber später eingestellt wurde oder aber mit einem Freispruch endete. Trotzdem werden die Daten häufig nicht gelöscht, obwohl sie in solchen Fällen unverzüglich gelöscht werden müßten. Das wird nicht nur aus Nachlässigkeit oder Überlastung versäumt, sondern oft in voller Absicht, weil gegen die entsprechende Person - trotz der Verfahrenseinstellung oder des Freispruchs - in den Augen der Polizei ein sog. Restverdacht besteht. In solchen Fällen gerät der zu Unrecht gespeicherte Betroffene - etwa im Zuge von Kontrollmaßnahmen der Polizei rasch in den Kreis von qualifiziert Verdächtigen. Überdies können solche Daten unter bestimmten Bedingungen an andere öffentliche oder nichtöffentliche Stellen übermittelt werden, was etwa im Rahmen einer Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung zu negativen Folgen führen kann.

Die Auskunftsersuchen gegenüber der Polizei erfolgen nach den Polizeigesetzen des Bundes (BKA, BGS) oder der Länder, ergänzend nach den jeweiligen Datenschutzgesetzen.

In den meisten Polizeigesetzen der Länder müssen die Anfragenden bereits in ihrem Antrag Gründe für den Antrag und/oder Hinweise zum Auffinden der Daten (Sachverhalte) angeben. Vergleichsweise großzügige Auskunftsregelungen gibt es in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Schleswig-Holstein. In diesen Ländern werden auf

Antrag

Auskünfte über die gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung sowie über die Herkunft (Brandenburg, Saarland) und über die Empfänger von Übermittlungen und die Teilnehmer an automatisierten Abrufverfahren (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein) erteilt.

Zusätzliche Akteneinsicht für die Betroffenen gibt es in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein;

In Bremen gibt es auf Antrag die Akteneinsicht anstelle der Auskunft.

In anderen Bundesländern gibt es in den Polizeigesetzen keine speziellen Auskunftsregelungen, sondern lediglich Verweise auf die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. die Auskunft die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, oder die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen, “und das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung nicht überwiegt" (Beispiel der bayerischen Variante in § 48 Bay. Polizeiaufgabengesetz).

Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf in der Regel keiner Begründung. Der Betroffene kann sich an den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, dem unter gewissen Voraussetzungen Auskunft zu erteilen ist. Die Mitteilung des Datenschutzbeauftragten an den Betroffenen darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Polizei zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.

Wird die Auskunft verweigert oder aber nur unzureichend erteilt, so ist die/der Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragte einzuschalten und mit dem Fall zu befassen sowie nach dessen Prüfung und Mitteilung ggfls. mit anwaltlicher Hilfe und nach Einlegung eines Widerspruchs gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu überlegen, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht und nach Ausschöpfung des Verwaltungsrechtswegseine Verfassungsbeschwerde sinnvoll und aussichtsreich wäre
.

 Mein “Dossier” bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist länger als eine Klorolle!

und die Polizei geht damit Hausieren, erwähnt unbeteiligten Bürgern gegenüber: “Wissen Sie eigentlich, wie viele Strafanzeigen gegen Herrn O. vorliegen”? So der  Polizist Dieter R. -  dessen Rechtsverständnis sich in so offenbart:

„Irgendwie, das kann doch nicht angehen, dass unser Staat wimmelt von Leuten, die immer nur gegen alles angehen, die meinen, die müssen ihr Recht durchsetzen."   (Der Bremer Kurier berichtete darüber klick)
Hörprobe klick  
(sein Recht gegenüber der “Obrigkeit” “durchsetzen” darf der Bürger natürlich nicht.)

 

Neuesten Informationen zufolge, sollen gegen den Polizeibeamten Dieter R. mehrere Ermittitlungsverfahren laufen wegen Nötigung und Amtsmissbrauch.

Doch selber will R. durch diesen Rechtsanwalt- klick, einem ehemaligen Polizisten, sein “Recht” durchsetzen und lässt mitteilen:

“Widerrechtliche Film- und Tonaufnahmen von POK Dieter R. Widerrechtliche Nutzung und Manipulation von fremden gesprochenen Worten und Verbreitung im Internet, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

hier: Unterlassung”   (dort: geistige Verwirrung?)

Dabei hält der Rechtsanwalt es nicht für Nötig, Beweise für seine falsche Anschuldigung vorzulegen, sondern verlässt sich offensichtlich lediglich auf “Hörensagen”.
Beweise vorlegen, braucht man in Polizeikreisen nicht. Da genügen Behauptungen, um gegen “unliebsame Bürger” vorzugehen.

Möchten Sie wissen, was bei der Polizei über Sie gespeichert ist, (Sie werden sich wundern) stellen Sie einen Antrag, auf Auskunft über Daten, die die Polizei über Sie gespeichert hat, nach untenstehendem Muster.

Musterantrag:

Auskunft über Daten, die über mich bei der Polizei gespeichert sind

Absender mit Geburtsort und -datum

An den Bundesinnenminister
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
oder Innenminsterium/-Senator des Landes X Adresse

An das Bundeskriminalamt Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden
oder/und An das Landeskriminalamt Adresse

An den Bundesgrenzschutz
und an das örtlich zuständige Polizeipräsidium

Datum

Betr.: Antrag auf Auskunft über gespeicherte Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

entweder:
unter Hinweis auf das
-Bundeskriminalamtsgesetz
-Bundesgrenzschutzgesetz
oder
unter Hinweis auf das Polizeigesetz des Bundeslandes X

beantrage ich hiermit, mir kostenlos Auskunft über sämtliche personenbezogenen Daten zu erteilen, die in Polizeidateien und -akten des Bundes oder des Landes X über mich gespeichert sind. Außerdem bitte ich um Auskunft, in welchen Dateien und Akten die Daten gespeichert sind, sowie Auskunft über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung.

(Ggfls. ist mitzuteilen, in welchem Zusammenhang eine Datenspeicherung vermutet wird. Falls das jeweilige Polizeigesetz auch Akteneinsicht vorsieht, ist auch diese zu beantragen.)

Mit der Bitte um baldige Antwort und freundlichen Grüßen (Unterschrift)

 Quellenangabe: “Erste Rechtshilfe” Rechts- und Verhaltentipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten Buch von Rol Gössner, erschienen im “Verlag die Werkstatt”, 1999

Fazit:

Die “Bundes Republik Deutschland” unterscheidet sich kaum noch von “Schurkenstaaten” wie das “1000-jährige Reich” unter Adolf Hitler und der “DDR”, wo Überwachung und Bespitzelung der Bürger durch “Gestapo” und “Stasi” tägliche Normalität waren.

Meiner festen Überzeugung nach geht die Gefahr für diese Republik weder von den “Linken” noch von den “Rechten” aus, sondern von denen, die dieses Land ihren Feinden zuspielen und dafür sorgen, dass das deutsche Volk entmündigt und geknechtet wird.

Fremde . . . habe in Deutschland die Macht übernommen. Die etablierten Parteien spielen ihnen zu, unterstützt von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Deutschland wird unfrei. “Einigkeit und Recht und Freiheit” ad absurdum geführt.

Widerstand gegen diese Unterdrückung tut Not!


Das Grundgesetz

ist inzwischen durch viele “Gesetze” verwässert worden. Das ist sicher nicht im Geiste der “Erfinder”. Wie es gemeint war - wird es nicht angewendet - zu viele Ausnahmen “regelt das Gesetz”, welches von den willfährigen “Gesetzesgebern” inzwischen verabschiedet wurden.

Pervers, in diesem Zusammenhang von “Verfassungsfeinden” zu sprechen, die an der Grundidee des Grundgesetzes verharren wollen. Was ist denn ein Grundgesetz Wert, wenn es durch “Gesetze” jederzeit verwässert werden kann?

Deutsche, wacht auf!