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01_OVWG-Beschluss 8.23.01
02_OVWG-Beschluss 8.23.02
03_OVWG-Beschluss 8.23.03

Überheblichkeit der Macht!

Der „Staat“ in Deutschland hat einen „Datenschutz“ eingeführt.

Hält sich selber jedoch nicht für verpflichtet, diesen auch bei sich selber einzuhalten. Mit einer Selbstverständlichkeit die ihres Gleichen sucht, verlangt z.B. das Oberverwaltungsgericht Bremen, dass ein betroffener Bürger mit geringem Einkommen, seine wirtschaftlichen und persönlichen Daten, die unter Datenschutz stehen, preiszugeben, um  “Prozeßkostenhilfe“  zu bekommen.

Ist es da ein Wunder, wenn sich Bürger von solch einer  “Gerichtsbarkeit” in diesem “Staat” abwenden, der ihnen ja sowieso nicht hilft?