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Zur Lage der Nation
Immer mehr „Deutsche“ sind an terroristischen Verbrechen beteiligt. . . . so lautet das allgemeine Fazit vieler Presseberichte.
„Ich will Kanzlerin aller Deutschen sein:“ So die Bundeskanzlerin Merkel. Sie beruft sich auf ihren „Amtseid“:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Dabei sollte man jedoch bedenken, dass viele „Deutsche“ gar keine „Deutschen“ sind, sondern lediglich einen deutschen Pass verliehen bekommen haben. Kanzlerin aller Deutschen? Glatt gelogen, denn allzuoft haben Deutschlandsdeutsche das Nachsehen: Sie dürfen nicht mehr ausdrücken, was sie denken und fühlen. Hans-Albers würde heute wegen „Volksverhetzung“ verurteilt werden, weil er in seinem Lied „Auf der Reeperbahn, Nachts um halb eins“. . . von „braungebrannt wie ein „Hottentott“ singt. „Kanacker“ darf man auch nicht mehr sagen – obwohl dieses Wort eine treffende Bezeichnung für einen primitiven, unzivilisierten Menschen ist.
Der Lübecker Marzipan Hersteller „Niederegger“ hat jüngst erst seine „Mohrenkopftorte“ in „Othellotorte“ umbenennen müssen.
Negerkuss, Zigeunerschnitzel – „Rassismusvorwurf“.
Aber immer mehr „Deutsche“ werden zu „Dschihadisten“ !?
Deutsche??? – Wohl doch eher Menschen mit deutschem Pass. Von denen viele auch noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
„Deutsche“ Politiker – oft ausländischer Herkunft, achten darauf, dass „Deutsche“ ihre Rechte durchsetzen. Dabei geraten die Rechte Deutschlandsdeutscher oft in den Hintergrund.
In deutschen Kindergärten dürfen z.B. aus „Rücksichtsnahme“ auf moslemische „Deutsche“, keine Weihnachtslieder mehr gesungen werden . . . (“dann geht doch zu Netto!”)
Es ist zum kotzen!
Auf eine Kanzlerin „aller Deutschen“ kann und will ich gerne verzichten. Eine Kanzlerin hat sich für die Rechte des deutschen Volkes einzusetzen. Auch Brauchtum und Tradition zu bewahren – sich von „Hottentotten“ und „Kanacken“ zu disstanzieren.
“Volksverräter” sind unerwünscht – jedenfalls von der Mehrheit der Deutschlandsdeutschen, die ihren Willen bei der anstehenden Bundestagswahl hoffentlich durchsetzen können.
Selbstbestimmung – und nicht von dem Präsident der Europäischen Kommission zu unmündigen Befehlsempfängern degradiert werden – ist Gebot der Stunde.
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Ich möchte mein abendländisches Deutschland zurück
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Wer regiert Deutschland?
Die Regierung, die vom deutschen Volk durch freie Wahlen gewollt wurde – oder mächtige Lobbyistenvereine, die mit ständig neuen Forderungen und Verhetzungen des deutschen Volkes durch wiederkehrende, tendenziöse Berichterstattung aus der Nazi-Zeit, Schuldgefühle erwecken wollen, wozu keinerlei Anlass mehr besteht. Die meisten der Schuldigen von damals leben gar nicht mehr.
Eine „Kollektiefschuld“ gibt es nicht. Oder?
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Türke, geh´heim !
Die meisten der in Deutschland lebenden Türken haben für Erdogan gestimmt. Das zeigt, dass sie nicht reif für unsere Demokratie sind und offenbar lieber einem “starken Mann” folgen wollen.
Schade, dass diese Türken nicht konsequent sind und in ihr Heimatland zurück gehen. Was mögen da die Gründe sein? Etwa, dass es sich in Deutschland doch bequemer auf Kosten anderer leben lässt?
Wer neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch die türkische besitzt - und für Erdogan gestimmt hat, sollte in das Land seiner Träume zurückkehren. Hier wird er wegen seiner Haltung immer als Fremder angesehen werden.
Besser noch, sie würden alle Deutschland wieder verlassen. Sie gehören einfach nicht hier her.
Es ist nicht akzeptabel, dass Deutsche ihre Kultur änderm sollen, damit es Fremden gelingt, sich zu integrieren – und wer das sowieso nicht vor hat, soll dahin gehen, wo er nach seiner Facon so leben kann, wie er möchte, ohne von den angestammten Bewohnern eine Verhaltenänderung zu verlangen.
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Die staatliche Müllmafia
macht den Bürgern Angebote, die sie nicht ablehnen können.
Besonders Hauseigentümer und Mieter sind betroffen. Durch die in Bremen neu eingeführte „Bereitsstellungsgebühr für die Müllabfuhr gibt sie vor, „staatliche Hoheitsaufgaben“ zu erfüllen. „Staatliche Hoheitsaufgaben“ wurden bisher jedoch durch Steuereinnahmen finanziert. Durch die neue „Bereitsstellungsgebühr kommen jetzt neue Kosten auf Hauseigentümer und damit auch auf die Mieter zu.
Während der Staat den Vermietern mit immer neuen Gesetzen eine Mietpreisbindung verordnet, greift er selber schamlos in die Taschen der Bürger. Durch Erheben neuer Gebühren sorgt er für den Anstieg der Miet-Nebenkosten, denn natürlich wird die „Bereitstellungsgebühr“ an die Mieter weitergegeben. So steigen die Mieten durch die höheren Nebenkosten weiter.
Wann wird die Bundeswehr eine „Bereitstellunggebühr“ für Verteidigungsaufgaben erheben? Das sind ja auch „staatliche Hoheitsaufgaben“.
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Verbrechergesindel im Bremer Rathaus ?
Der Senat der freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, Geld für nichterbrachte Leistungen, von den Bremer Bürgern zu fordern.
Wie Verbrecher, die Bürger erpressen, für den „Schutz“ ihres Lebens eine „Leistung“ zu erbringen, will der Bremer Senat, bestehend aus „rot/grünen“ Politikern maffiaähnlich eine Gebühr von jedem Bürger für Müllabfuhr erheben. Selbst wenn eine Wohnung leersteht, weil der Mieter ausgezogen ist und der Hauseigentümer Modernisierungen durchführen lässt, soll er für nicht erbrachte Leistungen – Gebühren bezahlen. Die Stadtgemeinde begründet das damit, dass sie für die Müllentsorgung eine Institution vorhält, die Kosten verursacht. Diese Kosten hat nach Meinung des Bremer Senats - der Bürger zu tragen.
Solch eine Ansicht ist kriminell. Die Forderung sittenwidrig. Sittenwidrige Forderungen brauchen nicht erfüllt werden.
Auf die Privatwirtschft angewandt, würde das bedeuten, dass der Bauunternehmer einen Fuhrpark zur Verfügung stellt. Diese Kosten muss die Allgemeinheit tragen. Also verlangt der Bauunternehmer von jedem Bürger eine Gebühr.
Oder die Telecom: Sie hält Telefonleitungen für die Bürger vor. Ob er sie nutzt – oder nicht, eine Gebühr wäre für jeden Bürger fällig.
Jeder Dienstleistungserbringer hält seine Leistung vor – also darf er eine Grundgebühr verlangen?
Da ich meine Arbeitsleistung zur Verfügung stelle, habe ich ein Anrecht auf eine Grundgebühr. Die Vorhaltungsgebühr (Grundbedarf) für eine Person beträgt derzeit 986,00 € pro Monat, die vom Staat zu erbringen wären.
Die Stadtgemeinde Bremen ist verpflichtet, ihre Leistungen der Bevölkerungdichte an zu passen. Das heißt, bei geringerem Bedarf ist die Gebühr zu verringern. Eine “Vorhaltungsgebühr” zu erheben ist Betrug!
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