Wer schon einmal die Polizei zu einem Einsatz gerufen hat, weiß, dass sie nicht gerade eifrig bei der Sache ist. Das wird jedoch meistens damit begründet, dass zu wenig Personal zur Verfügung stehe.
Das kann jedoch nicht stimmen. Denn wenn es darum geht, Dinge zu verfolgen, die der Polizei selbst wichtig sind, hat sie immer Zeit für solche Angelegenheiten.
(Diese Begebenheit ist das beste Beispiel dafür - klick) (der Duft der Gefahr)
Wenn es darum geht, den guten Ruf eines unbescholtenden - jedoch der Polizei “unbequemen” Bürgers, der nicht gleich bei ihrem Erscheinen auf die Knie fällt, zu ruinieren, haben sie alle Zeit der Welt. Da werden “Einsätze” fingiert, die offensichtlich nur dazu dienen, diesem Bürger Straftaten vorzuwerfen, die er nie gegangen hat - wohlwissend, dass dieser unzutreffende Tatvorwurf in dem internen Polizeidossier bis in alle Ewigkeiten gespeichert ist.
Kommt es jetzt zu einer Personenüberprüfung, bei der die Polizei fast immer routinemäßig eine Datenabfragung vornimmt, erscheint dort der unzutreffende Tatvorwurf eines Vergehens nach dem BTM-Gesetz. AHA . . . da schauen wir doch lieber ein wenig näher hin.
Auch wenn im Führungszeugnis - auch nicht dem erweiterten- oder behördliche Führungszeugnis, kein Eintrag vorhanden ist, für Polizei und Staatsanwalt handelt es sich um einen Verdächtigen. Ob er eine Tat begangen hat - oder nicht, ob es zu einer Anklage gekommen ist oder nicht - oder ob er, wenn es je zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist, freigesprochen wurde - spielt das keine Rolle. Die Daten werden gesammelt und gespeichert, denn für die Polizei bleibt ein Verdächtiger ein Verdächtiger. Die Daten, die eigentlich sofort wieder gelöscht werden müssten, wenn ein Verdacht sich nicht bestätigt hat, werden entgegen den gesetzlichen Vorschriften nämlich meistens nicht gelöscht.
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